Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Produktinformationsstelle für das Bauwesen – Deutschland
Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Vorschriften für Ihr Bauprodukt zu identifizieren.
Im Rahmen der Bauproduktenverordnung wurden europaweit Produktinformationsstellen für das Bauwesen (Product Contact Points for Construction) eingerichtet, damit sich Unternehmen zügig ein Bild von der Rechtslage in dem Mitgliedstaat verschaffen können, in dem sie ihr Bauprodukt vermarkten möchten.
Die Produktinformationsstelle für das Bauwesen – Deutschland ist beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angesiedelt. Wir geben Ihnen Auskunft über die nationalen und europäischen Vorschriften, die für Ihr Bauprodukt sowie dessen Einbau in Deutschland gelten. Außerdem bieten wir Informationen, wie die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU mit Bezug auf Bauprodukte in Deutschland umgesetzt und durchgeführt werden.
Wir unterstützen Sie
Welche Pflichten gelten für Sie als Hersteller, Händler oder Importeur im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung? Diese und andere Fragen rund um die Vermarktung und Verwendung von Bauprodukten in Deutschland können Sie im Nutzerportal kostenfrei stellen:
NutzerportalGilt für Ihr Bauprodukt europäisches oder nationales Recht?
In bestimmten Fällen finden beide Rechtsrahmen Anwendung, etwa wenn Ihr Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst ist und Sie es in Deutschland verwenden wollen. Erfahren Sie mehr über
Marktzugang und Verwendung von Bauprodukten in DeutschlandBehalten Sie den rechtlichen Überblick im EU-Binnenmarkt
Die Produktinformationsstelle ist Teil des Informationsnetzwerks rund um die Plattform Your Europe. Diese unterstützt Personen und Unternehmen dabei, sich über ihre Rechte und Pflichten im europäischen Binnenmarkt zu informieren und grenzüberschreitend aktiv zu werden.
Service-BereichBitte beachten Sie: Die Nutzung der Angebote der Produktinfostelle und seiner Partner entbindet Wirtschaftsakteure/-teilnehmer nicht von ihren rechtlichen Pflichten bei der Vermarktung und Verwendung von Bauprodukten und der Anwendung von Bauarten und ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.